GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ)


Beispiele für die Abrechnung nach GOÄ mit privaten Kassen und Selbstzahlern


Ziffer

Untersuchung

Satz

Betrag

800

eingehende neurologische Untersuchung

2,3-fach

26,14 €

801

eingehende psychiatrische Untersuchung

2,3-fach

33,52 €

804

psychiatrisches Gespräch 10 min

2,3-fach

20,11 €

806

psychiatrisches Gespräch 20 min

2,3-fach

33,52 €

835

psychiatrische Fremdanamnese

2,3-fach

8,58 €

860

biografische Anamnese-Erhebung

2,3-fach

123,34 €

870

Verhaltenstherapie 50 min

2,3-fach

100,55 €

15

Einleitung flankierender Maßnahmen

2,3-fach

40,22 €

34

Erörterung der Erkrankung 20 min

2,3-fach

40,22 €

857

einer von 3 Hirnleistungstests

1,8-fach

12,17 €

827

EEG

2,3-fach

81,11 €

650

Einkanal-EKG

1,8-fach

15,95 €

826

Gleichgewichtsuntersuchung 

2,3-fach

13,27 €

828

Messung evozierter Potentiale

2,3-fach

81,11 €

829

Messung der Nerven-Leitgeschwindigkeit

2,3-fach

21,45 €


645

extrakranielle Doppler-Sonografie

1,8-fach

68,20 €

649

transkranielle Doppler-Sonografie

2,3-fach

87,14 €

305

Liquorpunktion

2,3-fach

46,92 €

250

Blutentnahme

1,8-fach

4,20 €

271

Infusion bis zu 30 min

2,3-fach

16,09 €

272

Infusion mehr als 30 min

2,3-fach

24,13 €

5

Symptombezogene Untersuchung

2,3-fach

10,72 €

602, 605, 714

alle 3 Ziffern zusammen =  Polygraphie

2,3-fach

65,47 €

50

Hausbesuch mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

2,3-fach

42,80 €

7810

Wegegeld bei Hausbesuch tagsüber
2 km einfache Entfernung 

2,3-fach

3,58 €

70

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 

2,3-fach

5,36 €

75

Brief

2,3-fach

17,43 €

80

Kurzgutachten 15 min

2,3-fach

40,22 €

85

Gutachten pro Stunde

2,3-fach

67,03 €

95

Schreibgebühr je Seite

1-fach 

3,50 €


Fahrtauglichkeitsgutachten
Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen ab und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 300,00 € und 500,00 €.
Den Aufwand der gutachtlichen Tätigkeit können wir aufgrund der individuellen Situation und des Krankheitsbildes nicht im Vorfeld abschätzen, so dass der volle Geldbetrag von 500,00 € vor Beginn der Untersuchung in der Praxis hinterlegt werden muss.
Nach der Fertigstellung des Gutachtens wird der Betrag mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und die Differenz an Sie zurückgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung des Betrages auch fällig ist, wenn die das verkehrsmedizinische Gutachten für Sie negativ ausfällt.